Löschanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil des anlagentechnischen Brandschutzes und ergänzen den baulichen sowie organisatorischen Brandschutz. In den meisten Brandschutzkonzepten werden entsprechende Anlagen gefordert, häufig als Kompensationsmaßnahme, um bauliche Anforderungen auf anderem Wege zu erfüllen. Die Bauordnung verlangt in der Regel Maßnahmen zur geordneten Evakuierung oder zur Personenrettung durch die Feuerwehr. Darüber hinaus dienen Löschanlagen dem Sachschutz, um hohe Werte oder kritische Prozesse des Betreibers zu sichern.
Bei der Löschtechnik gibt es unterschiedlichste Systeme. Stationäre Systeme werden unterschieden in manuelle Anlagen, wie Feuerlöschkästen – z. B. in Treppenhäusern „nass“ für den ersten Löschangriff durch den Nutzer oder „trocken“ für den Einsatz durch die Feuerwehr – und automatische Löschanlagen, wie Sprinkleranlagen, Hochdrucknebel- oder Sprühflutlöschanlagen mit Wasser.
Gaslöschanlagen arbeiten mit Stickstoff, Argon oder speziellen Löschmitteln. Eine besondere Technik stellen Sauerstoffreduktionsanlagen dar, bei denen ein Brand von vornherein verhindert wird. Je nach Einsatzfall und Zielsetzung hat jede Anlage ihre Berechtigung.
Allen Anlagen gemeinsam ist, dass die Vorschriftenlage genau definiert, wie eine Anlage auszusehen hat. Der Verband der Sachversicherer (VdS) veröffentlicht dazu Vorgaben, die in Deutschland meist die Grundlage bilden, damit Versicherungen eine Anlage als korrekt gebaut akzeptieren. Darüber hinaus existieren auch internationale Vorschriften, wie z. B. die amerikanische ASHRAE, die bei internationalen Projekten häufig als Richtschnur dient.
Sprinkleranlagen sind unter den automatischen Löschsystemen am häufigsten installiert. Bei größeren Raumhöhen, wie beispielsweise in Theatern, stößt die Sprinklertechnik jedoch an ihre Einsatzgrenze, sodass stattdessen Sprühflutlöschanlagen erforderlich sind.
Sprinkleranlagen werden in der Regel als Nassanlagen ausgeführt. In Frostbereichen kommt eine trockene Anlage zum Einsatz. Bei hohen Sachwerten ist eine vorgesteuerte Anlage sinnvoll, da sie im Falle eines Fehlalarms keinen Schaden verursacht.
Solche Anlagen sind jedoch komplexer, da deutlich mehr Randbedingungen zu berücksichtigen sind. Eine korrekte Berechnung ist daher Pflicht, um Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Löschanlagen werden grundsätzlich in manuelle und automatische Systeme unterteilt. Außerdem unterscheidet man zwischen stationären und beweglichen Löscheinrichtungen.
Bei den automatischen stationären Löschanlagen kann eine weitere Unterteilung nach dem verwendeten Löschmittel erfolgen:
Eine Löschanlage ist nur in wenigen Fällen direkt durch die Bauordnung oder nachgeordnete Regelungen vorgeschrieben:
Die meisten weiteren Löschanlagen dienen als Kompensationsmaßnahme, wenn die Architektur die Vorgaben der Bauordnung nicht erfüllt. Ein Beispiel ist eine Sprinkleranlage, die bei Überschreitung der zulässigen Brandabschnittsgröße installiert wird.
Eine Sprinkleranlage ist eine automatische Löschanlage. Über ein Rohrsystem mit angeschlossenen Düsen wird bei Feuer oder starker Hitze automatisch in dem betroffenen Bereich Wasser zur Brandbekämpfung eingesetzt.
Eine Brandmeldeanlage ist eine Detektionsanlage. Mithilfe unterschiedlicher Melder werden Feuer oder Rauch erkannt, woraufhin eine angeschlossene Alarmkette aktiviert wird – bis hin zur automatischen Alarmierung der Feuerwehr.
Eine automatische Löschanlage besteht aus einer Branderkennung (Feuer, Rauch oder Wärme) und einer Weiterleitung an eine zentrale Steuerung. Wird das System ausgelöst, erfolgt neben der Alarmierung auch die Aktivierung der Löschanlage. Je nach System laufen Pumpen an und/oder Ventile werden geöffnet, sodass Wasser oder Löschgas in das Rohrsystem einströmt und den betroffenen Bereich löscht.
Bei Sprinkleranlagen funktioniert das System etwas anders: Jede Sprinklerdüse enthält ein Glasfass, das bei Erreichen einer bestimmten Temperatur platzt. An dieser Stelle tritt Wasser aus und löscht das Feuer lokal.
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